Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Blickwerk-Moseltal
Yvonne Heß
Marienstr. 7
54317 Korlingen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Blickwerk-Moseltal, Yvonne Heß, und ihren Kunden über die angebotenen Dienstleistungen.
Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen, Selbstständige und sonstige Auftraggeber.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Blickwerk-Moseltal und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung über Leistung, Umfang, Preis und gegebenenfalls Termin und anschließende Auftragsbestätigung durch Blickwerk-Moseltal zustande.
Die Vereinbarung kann insbesondere per E-Mail, telefonisch oder in Textform erfolgen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Das Angebot umfasst insbesondere Büro- und Organisationsunterstützung, KI-Schulungen, digitale Unterstützung, Einrichtung und Unterstützung bei Smartphone, Tablet und PC, Unterstützung bei Formularen und Anträgen sowie Fotografie, Unternehmensfotografie und Drohnenaufnahmen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Preise und Zahlungsbedingungen werden abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Auftrags individuell vereinbart.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Foto-, Video- und Drohnenaufträgen kann die Übergabe bzw. Bereitstellung der fertigen Aufnahmen von der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars abhängig gemacht werden.
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes verlangt werden.
Die Ausfallpauschale entfällt insbesondere bei nachgewiesener Erkrankung oder einem vergleichbaren wichtigen und unverschuldeten Verhinderungsgrund.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu ersetzen.
Bei Foto-, Video- und Drohnenaufträgen werden Umfang, Termin, Aufnahmeort und besondere Anforderungen individuell vereinbart.
Drohnenaufnahmen werden nur durchgeführt, soweit sie am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt rechtlich zulässig und aufgrund der tatsächlichen Bedingungen möglich sind.
Wetter, örtliche Gegebenheiten, behördliche Vorgaben, Flugbeschränkungen oder andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Blickwerk-Moseltal können zu einer Verschiebung oder Einschränkung des Auftrags führen.
Blickwerk-Moseltal bleibt Urheberin der erstellten Foto- und Videoaufnahmen.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen die Aufnahmen für die eigenen Unternehmenszwecke des Kunden verwendet werden, insbesondere für die eigene Website, das eigene Google-Unternehmensprofil, Unternehmenspräsentationen und eigene Social-Media-Auftritte.
Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Blickwerk-Moseltal unterstützt unter anderem bei der Erstellung, Vorbereitung, Strukturierung und Bearbeitung von Unterlagen, Formularen und Anträgen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt dem Kunden die abschließende Prüfung und Einreichung von Unterlagen.
Blickwerk-Moseltal erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Sozialberatung.
Die Unterstützung bei Formularen, Anträgen und sonstigen Unterlagen stellt keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung oder Vertretung dar.
Der Kunde stellt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von Blickwerk-Moseltal.
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
Bei einer beanstandeten Leistung hat der Kunde den Mangel möglichst konkret mitzuteilen.
Blickwerk-Moseltal erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich und erforderlich, zur Nachbesserung.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Alle von Blickwerk-Moseltal erstellten Texte, Fotografien, Videos, Grafiken und sonstigen eigenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Eine über die vereinbarten Nutzungsrechte hinausgehende Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.
Verbrauchern steht bei Verträgen, bei denen das gesetzliche Widerrufsrecht besteht, das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, werden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Erklärungen und Informationen gesondert erteilt. Bei einem Widerruf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verlangt werden.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.